Rechtsform

Anforderung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit eines Gründungsvorhabens (Existenzgründung) nach § 57 Abs. 2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch III

Wenn Sie diesen Satz lesen, denken Sie ganz einfach an Existenzgründung Nürnberg

Um den Gründungszuschuss beantragen zu können, benötigen Sie eine sogenannte

Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit eines Gründungsvorhabens (Existenzgründung) nach § 57 Abs. 2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch III

Darin wird ihnen bestätigt, dass ihr Unternehmen tragfähig erscheint, sie also vorraussichtlich ausreichend Geld einnehmen, um damit ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Eine solche fachkundige Stelle ist z.B. die Bank, ein Steuerberater, ein Rechtsanwalt – oder eben auch ich. Als KFW-gelisteter Berater stelle ich Ihnen gerne die benötigte Stellungnahme aus. Hierzu ist ein fundierter Businessplan nötig, den ich (falls nötig) gerne mit ihnen gemeinsam erarbeite.

Rechtsformen für Existengründer recht einfach

Rechtsformen für Existenzgründer jetzt im einfachen Überblick

Einen spannenden Ansatz verfolgt derzeit das BMWI: in 10 Lektionen im Flash-Format können Existenzgründer alles Wissenswerte über Rechtsformen lernen. Die Themen reichen vom Einzelunternehmen über die Ein-Personen-GmbH, die normale GmbH, Unternehmergesellschaft UG, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR, Offene Handelsgesellschaft OHG, die Partnergesellschaft, die KG/GmbH&Co. KG bis zur Genossenschaft.

Augenblicklich umfasst das Projekt 10 Lektionen, weitere sollen folgen. Auf jeden Fall eine gute erste Informationsquelle auch für Gründer aus dem Raum Nürnberg, Fürth, erlangen, Schwabach und dem ganzen Großraum Nürnberg, um erste Fragen zur künftigen Rechtsform zu klären.

Sehr empfehlenswert!

Und hier geht´s zur Seite des BMWI.