Die richtige Rechtsform für Existenzgründer im Großraum Nürnberg
In die Planung der eigenen Selbstständigkeit gehört auch die Entscheidung für eine geeignete Rechtsform. Das ist in der Regel gar nicht so einfach, da es heute verschiedene Varianten gibt, die sowohl der eigenen Entscheidung unterliegen aber auch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind. Ein sehr zentrales Thema ist auch in Nürnberg die Bestimmung von Freiberuflern und Gewerbetreibenden. Ein wichtiges Kennzeichen für Freiberufler ist eine besondere akademische Qualifikation, die auch in den sogenannten freien Berufen ihren Niederschlag finden. Dazu gehören Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Architekten, Steuerberater oder auch Journalisten. Oftmals wollen aber auch Webdesigner und andere Selbstständige nach ihrer Existenzgründung im Netz der Freiberufler unterkommen. Hier sollten Sie aber in Ihrer Selbstständigkeit beachten, dass Sie als Freiberufler einige Dinge vom Gesetz her nicht dürfen, die der gewerbliche Selbständige darf. So werden Freiberufler nur durch ihre persönliche Leistung definiert und dürfen selbst nichts verkaufen. Dies ist schon bei der eigenen Website ein Problem, wenn Werbung und Affiliate-Links eingebaut werden. Demgegenüber hat der Freiberufler den Vorteil keine Gewerbesteuer zahlen zu müssen und auch kein Pflichtmitglied der IHK oder der Handwerkerkammer zu sein.
Rechtsform Einzelunternehmer
Planen Sie nach Ihrer Existenzgründung in Nürnberg Ihre Selbstständigkeit erst einmal allein in Angriff zu nehmen, wählen Sie in den meisten Fällen die Rechtsform als Einzelunternehmer. Hier müssen Sie allerdings stets den eigenen Namen im Geschäftsverkehr angeben und haften mit Ihrem Privatvermögen. Dafür können Sie gerade am Anfang bei weniger als 50.000 Euro Gesamtumsatz die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Hier brauchen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen, dürfen aber auch keine Vorsteuer ziehen.
In Deutschland gibt es viele Rechtsformen
In Deutschland stehen eine Reihe weiterer Rechtsformen bei der Existenzgründung Ihrer Selbstständigkeit in Nürnberg zur Verfügung. So definiert sich ein eingetragener Kaufmann in der Regel dadurch, dass er einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. In diese Rubrik fallen Sie, wenn Ihre Selbstständigkeit in der Gastronomie angesiedelt ist. Als Kaufmann haften Sie nach Ihrer Existenzgründung in Nürnberg mit Ihrem Privatvermögen. Sowohl für gewerbliche Selbstständige als auch für Freiberufler ist die Rechtsform GbR eine Option, wenn Sie Ihre Existenzgründung mit einem Geschäftspartner vollziehen wollen. GbR steht dabei als Abkürzung für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Bei Freiberuflern sollten beide keine gewerblichen Einnahmen haben. Beachten sollten Sie hier, dass Sie mit dem eigenen Privatvermögen auch für den Partner haften. Die offene Handelsgesellschaft OHG ist die ideale Partnergesellschaft für Kaufleute. Auch hier haften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen.
Die Unternehmergesellschaft macht die Limited unattraktiv
Relativ neu ist die Unternehmergesellschaft UG. Sie wird auch als Mini-GmbH bezeichnet. Der Vorteil ist hierbei, dass es eine Haftungsbeschränkung gibt. Als Stammkapital reichen im Gegensatz zur teuren GmbH lediglich ein einziger Euro. Für einzelne Selbständige ist das durchaus eine Alternative. Die UG läuft der bisher durchaus beliebten Limited immer mehr den Rang ab. Die Limited hat den Vorteil, dass die Gründung recht schnell geht und das Privatvermögen nicht zur Haftung herangezogen wird. Diese Vorteile können Sie aber bei Ihrer Existenzgründung in Nürnberg in Ihrer Selbstständigkeit auch bei einer UG genießen und Ihnen bleibt die englische Registrierung erspart.
Gerne arbeite ich gemeinsam mit Ihnen die Kriterien heraus, welche Rechtsform für Sie die geeignete ist. Und bei konkreten juristischen Fragen, hilft unser Anwalt aus dem Netzwerk kompetent weiter…!
Anforderung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit eines Gründungsvorhabens (Existenzgründung) nach § 57 Abs. 2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch III
Wenn Sie diesen Satz lesen, denken Sie ganz einfach an Existenzgründung Nürnberg…
Um den Gründungszuschuss beantragen zu können, benötigen Sie eine sogenannte
Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit eines Gründungsvorhabens (Existenzgründung) nach § 57 Abs. 2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch III
Darin wird ihnen bestätigt, dass ihr Unternehmen tragfähig erscheint, sie also vorraussichtlich ausreichend Geld einnehmen, um damit ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Eine solche fachkundige Stelle ist z.B. die Bank, ein Steuerberater, ein Rechtsanwalt – oder eben auch ich. Als KFW-gelisteter Berater stelle ich Ihnen gerne die benötigte Stellungnahme aus. Hierzu ist ein fundierter Businessplan nötig, den ich (falls nötig) gerne mit ihnen gemeinsam erarbeite.
Rechtsformen für Existengründer recht einfach
Einen spannenden Ansatz verfolgt derzeit das BMWI: in 10 Lektionen im Flash-Format können Existenzgründer alles Wissenswerte über Rechtsformen lernen. Die Themen reichen vom Einzelunternehmen über die Ein-Personen-GmbH, die normale GmbH, Unternehmergesellschaft UG, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR, Offene Handelsgesellschaft OHG, die Partnergesellschaft, die KG/GmbH&Co. KG bis zur Genossenschaft.
Augenblicklich umfasst das Projekt 10 Lektionen, weitere sollen folgen. Auf jeden Fall eine gute erste Informationsquelle auch für Gründer aus dem Raum Nürnberg, Fürth, erlangen, Schwabach und dem ganzen Großraum Nürnberg, um erste Fragen zur künftigen Rechtsform zu klären.
Sehr empfehlenswert!
Beratungshotline
Inhalt
- Absicherung (4)
- Allgemeines (29)
- Arbeitslosigkeit (5)
- Fördermöglichkeiten (4)
- Geschäftsideen (6)
- Gründerstammtisch (4)
- Gründungsvorbereitung (16)
- Marketing (3)
- Nachrichten (12)
- Networking (8)
- Rechtsform (3)
- Tipps und Tricks (10)





