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Gründungszuschuss für Nürnberger Existenzgründer künftig gekürzt?

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen hat kürzlich angedeutet, den Gründungszuschuss künftig nur noch

  • als freiwillige Leistung
  • in gekürzter Form

zu gewähren (siehe auch Artikel hier).

Nun hat der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Juergen Weise, in einem Interview mit der Rheinischen Post ein erstes kurzes Statement seiner Sichtweise hierzu abgegeben:

Bundesagentur-Chef Weise zu den geplanten Kürzungen des Gründungszuschusses

Gründungszuschuss soll gekürzt werden

Bundesarbeitsministerien will die Leistungen beim Gründungszuschuss kürzen:

  • Die Bezugsdauer soll von 9 auf 6 Monate verkürzt werden
  • Die Restanspruchsdauer auf ALG I soll von 90 auf 180 tage verlängert werden
  • Der Rechtsanspruch auf Grünungszuschuss soll eine eine Kann-Leistung umgewandelt werden

Diese Regelungen werden natürlich auch Existenzgründer im Großraum Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach…

Das klingt dramatisch. Aber: Zum Einen ist augenblicklich geplant, die Regelung erst zum 1. April 2012 zu ändern. Zum Anderen ist die Frage, ob diese Änderungen auch politisch durchsetzbar sind, denn sowohl SPD, Grüne und die Gewerkschaften laufen Sturm gegen diese geplante Neuregelung. Aber auch von Seiten des IAB (Institut für Arbeits- und Berufsforschung, eine der Arbeitsagentur assoziierte Organisation) widerspricht dem Ansinnen Frau von der Leyens.

Insofern gilt erstmal: Ruhe bewahren – nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Alleridings ollten Sie sich beraten lassen, wenn Sie sich selbstständig machen möchten um zu vermeiden, dass Sie Fristen verpassen oder Möglichkeiten übersehen, die Sie nutzen können….

Gründungszuschuss für Existenzgründer

Okt 12, 2010   /   Allgemeines, Fördermöglichkeiten

Wer aus der Arbeitslosigkeit (ALG I) heraus gründet, hat Anspruch auf den sogenannten Gründungszuschuss! Er umfasst das Arbeitslosengeld zzgl. 300 € für die Mehrkosten der Sozialversicherungsabgaben (Krankenkasse, Rente etc.). Sie erhalten ihn 9 Monate lang. Wichtig: Rechtzeitig beantragen! Der Antrag muß 90 Tage vor Ablauf Ihres Arbeitslosengeld-Bezuges gestellt werden.

Bei der Ausarbeitung des Antrags sowie des dazu zwingend vorgeschriebenen Businessplans bin ich Ihnen gern behilflich – melden Sie sich!

Anforderung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit eines Gründungsvorhabens (Existenzgründung) nach § 57 Abs. 2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch III

Wenn Sie diesen Satz lesen, denken Sie ganz einfach an Existenzgründung Nürnberg

Um den Gründungszuschuss beantragen zu können, benötigen Sie eine sogenannte

Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit eines Gründungsvorhabens (Existenzgründung) nach § 57 Abs. 2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch III

Darin wird ihnen bestätigt, dass ihr Unternehmen tragfähig erscheint, sie also vorraussichtlich ausreichend Geld einnehmen, um damit ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Eine solche fachkundige Stelle ist z.B. die Bank, ein Steuerberater, ein Rechtsanwalt – oder eben auch ich. Als KFW-gelisteter Berater stelle ich Ihnen gerne die benötigte Stellungnahme aus. Hierzu ist ein fundierter Businessplan nötig, den ich (falls nötig) gerne mit ihnen gemeinsam erarbeite.

Beratungshotline

Stefan Frisch
E-Mail info@existenzgruendung-nuernberg.de
Telefon 0911 - 977 98 301

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