Arbeitslosigkeit

Gründungszuschuss: Änderungen lassen noch auf sich warten

Die zum 1.November geplanten Änderungen im Bereich des Gründungszuschusses (hier mehr dazu) lassen zunächst noch auf sich warten. nach dem Veto, das der Bundesrat einlegte, ist der Zeitpunkt für die Umsetzung der geplanten Gesetzesänderung noch nicht wirklich klar.

Dies bedeutet einerseits, dass für all diejenigen, die noch in letzter Minute gründen mußten, ein wenig Zeit gewonnen ist. Andererseits darf auch nicht gebummelt werden, kann doch beinahe täglich letztlich doch das Gesetz verabschiedet werden.

Wieder einmal werden also Existenzgründer im Unklaren gelassen…

Meine Empfehlung deshalb: Zügig gründen, auch wenn die Gesetzesänderung eventuell noch nicht umgesetzt werden sollte.

Gründungszuschuss für Nürnberger Existenzgründer künftig gekürzt?

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen hat kürzlich angedeutet, den Gründungszuschuss künftig nur noch

  • als freiwillige Leistung
  • in gekürzter Form

zu gewähren (siehe auch Artikel hier).

Nun hat der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Juergen Weise, in einem Interview mit der Rheinischen Post ein erstes kurzes Statement seiner Sichtweise hierzu abgegeben:

Bundesagentur-Chef Weise zu den geplanten Kürzungen des Gründungszuschusses

Gründungszuschuss soll gekürzt werden

Bundesarbeitsministerien will die Leistungen beim Gründungszuschuss kürzen:

  • Die Bezugsdauer soll von 9 auf 6 Monate verkürzt werden
  • Die Restanspruchsdauer auf ALG I soll von 90 auf 180 tage verlängert werden
  • Der Rechtsanspruch auf Grünungszuschuss soll eine eine Kann-Leistung umgewandelt werden

Diese Regelungen werden natürlich auch Existenzgründer im Großraum Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach…

Das klingt dramatisch. Aber: Zum Einen ist augenblicklich geplant, die Regelung erst zum 1. April 2012 zu ändern. Zum Anderen ist die Frage, ob diese Änderungen auch politisch durchsetzbar sind, denn sowohl SPD, Grüne und die Gewerkschaften laufen Sturm gegen diese geplante Neuregelung. Aber auch von Seiten des IAB (Institut für Arbeits- und Berufsforschung, eine der Arbeitsagentur assoziierte Organisation) widerspricht dem Ansinnen Frau von der Leyens.

Insofern gilt erstmal: Ruhe bewahren – nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Alleridings ollten Sie sich beraten lassen, wenn Sie sich selbstständig machen möchten um zu vermeiden, dass Sie Fristen verpassen oder Möglichkeiten übersehen, die Sie nutzen können….

Freiwillige Arbeitslosenversicherung – eine Bindung für fünf Jahre?

Existenzgründer aufgepasst!

Wer sich als Selbstständiger bei der Agentur für Arbeit freiwillig gegen Arbeitslosigkeit weiterversichert (siehe auch mein Beitrag hier), der schließt diese Versicherung für die nächsten fünf Jahre ab!

Angesichts der immer weiter steigenden Beiträge (von rund 35 € bisher auf über 70 € ab 2012) zögert so macnher allerdings doch, ob er die Verpflichtung wirklich für diese lange zeit eingehen will.

Nun hat ein Urteil des Bundessozialgerichts Klarheit gebracht: wer drei Monate in Verzug gerät mit seinen Beiträgen, der wird aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung rausgeworfen…

Das heißt einerseits: Wer nach einiger Zeit die Sinnhaftigkeit der freiwilligen weiterversicherung anzweifelt und gerne aussteigen möchte, der braucht offenbar nur drei Monate keine Beiträge zahlen…

Andererseits heißt es auch: Aufpassen! Denn das Urteil stellt auch klar, dass es keiner Mahnung bedarf, wenn Sie einmal ihren Beitrag vergessen… Das bedeutet: Wenn Sie mal drei Monate nicht daran denken, den Beitrag zu überweisen (oder ihr Konto mal zwischendurch nicht ausreichend gedeckt ist), dann droht der Rauswurf! Also bitte daran denken, die Zahlung der Beiträge ggf. zu kontrollieren!

Hier ein Artikel zum Urteil des Bundessozialgerichts.

 

Freiwillige Arbeitslosenversicherung – lohnt das?

Selbständige können sich seit einigen Jahren in der Arbeitslosenversicherung freiwillig (weiter)versichern. Voraussetzung ist

  • dass sie in den letzten 24 Monaten vor der selbständigen Tätigkeitmindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.
  • Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung muss innerhalb eines Monats nach Beginn der selbständigen Tätigkeit gestellt werden, zuständig hierfür ist die Arebitsagentur
  • die freiwillige Weiterversicherung läuft für fünf Jahre mit einem Kündigungsrecht von drei Monaten
  • Augenblicklich ist der Beitrag in den alten Bundesländern auf 38,33 € monatlich und  in den neuen Bundesländern 33,60 €.
  • Bereits ab 2012 soll die Weiterversicherung 76,65 € bzw. 67,20 € im Monat kosten. Allerdings zahlen Existenzgründer im ersten Kalenderjahr lediglich den halben Beitrag.

Eine Frage taucht immer wieder auf: Lohnt sich das?

kalkulieren Sie slbst Ihr Riskio durch und den Einsatz, den Sie für eine Weiterversicheung zahlen und entscheiden Sie selbst: Ist Ihnen die Absicherung, diesen relativ überschaubaren Betrag nicht doch wert?

In einem Gespräch kläre ich Sie übrigens auch gerne über die Details im Zusammenhang mit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung auf! Rufen Sie einfach an: 0911- 977 98 301…