Absicherung

Freiwillige Arbeitslosenversicherung – eine Bindung für fünf Jahre?

Existenzgründer aufgepasst!

Wer sich als Selbstständiger bei der Agentur für Arbeit freiwillig gegen Arbeitslosigkeit weiterversichert (siehe auch mein Beitrag hier), der schließt diese Versicherung für die nächsten fünf Jahre ab!

Angesichts der immer weiter steigenden Beiträge (von rund 35 € bisher auf über 70 € ab 2012) zögert so macnher allerdings doch, ob er die Verpflichtung wirklich für diese lange zeit eingehen will.

Nun hat ein Urteil des Bundessozialgerichts Klarheit gebracht: wer drei Monate in Verzug gerät mit seinen Beiträgen, der wird aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung rausgeworfen…

Das heißt einerseits: Wer nach einiger Zeit die Sinnhaftigkeit der freiwilligen weiterversicherung anzweifelt und gerne aussteigen möchte, der braucht offenbar nur drei Monate keine Beiträge zahlen…

Andererseits heißt es auch: Aufpassen! Denn das Urteil stellt auch klar, dass es keiner Mahnung bedarf, wenn Sie einmal ihren Beitrag vergessen… Das bedeutet: Wenn Sie mal drei Monate nicht daran denken, den Beitrag zu überweisen (oder ihr Konto mal zwischendurch nicht ausreichend gedeckt ist), dann droht der Rauswurf! Also bitte daran denken, die Zahlung der Beiträge ggf. zu kontrollieren!

Hier ein Artikel zum Urteil des Bundessozialgerichts.

 

Freiwillige Arbeitslosenversicherung – lohnt das?

Selbständige können sich seit einigen Jahren in der Arbeitslosenversicherung freiwillig (weiter)versichern. Voraussetzung ist

  • dass sie in den letzten 24 Monaten vor der selbständigen Tätigkeitmindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.
  • Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung muss innerhalb eines Monats nach Beginn der selbständigen Tätigkeit gestellt werden, zuständig hierfür ist die Arebitsagentur
  • die freiwillige Weiterversicherung läuft für fünf Jahre mit einem Kündigungsrecht von drei Monaten
  • Augenblicklich ist der Beitrag in den alten Bundesländern auf 38,33 € monatlich und  in den neuen Bundesländern 33,60 €.
  • Bereits ab 2012 soll die Weiterversicherung 76,65 € bzw. 67,20 € im Monat kosten. Allerdings zahlen Existenzgründer im ersten Kalenderjahr lediglich den halben Beitrag.

Eine Frage taucht immer wieder auf: Lohnt sich das?

kalkulieren Sie slbst Ihr Riskio durch und den Einsatz, den Sie für eine Weiterversicheung zahlen und entscheiden Sie selbst: Ist Ihnen die Absicherung, diesen relativ überschaubaren Betrag nicht doch wert?

In einem Gespräch kläre ich Sie übrigens auch gerne über die Details im Zusammenhang mit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung auf! Rufen Sie einfach an: 0911- 977 98 301…

Selbstständigkeit und freiwillige Arbeitslosenversicherung

Sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern ist möglich

Seit einiger Zeit war es ja möglich, sich als Selbständiger gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Im Zuge des Auslaufens des bisherigen Gesetzes wurde bereits seit Monaten über eine Neuregelung – und vor allem eine Anpassung der Beitragssätze – diskutiert. Nun sind endlich die konkreten Beschlüsse bekannt geworden, nach denen sich Selbstständige gegen Arbeitslosigkeit künftig versichern können.


Um sich gegen Arbeitslosigkeit versichern zu können, muss der Antragsteller folgende Bedingungen erfüllen:

  • Er muss seine selbstständige Tätigkeit mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich ausüben und
  • Er muss innerhalb der vergangenen 2 Jahre (24 Monate) vor seiner Gründung mindestens zwölf Monate in einem versicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis gestanden oder eine Entgeltersatzleistung wie z.B. Arbeitslosengeld bezogen haben .

Gelten sollen diese neuen Regelungen ab dem 1.1.2011.

Geändert hat sich außerdem:

Antragsfrist
Die Antragsfrist wird von einem auf drei Monate Verlängert. Die Frist beginnt mit der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit. Früher war es nur im ersten Monat möglich, sich für die Arbeitslosenversicherung zu entscheiden, jetzt ist etwas mehr Zeit dazu.

Kündigung
Allerdings ist eine Kündigung der Versicherung ist erst nach 5 Jahren möglich und zwar mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende.

Frühere freiwillige Versicherung
Selbstständige, die sich bereits vor dem 1.1.2011 freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert haben (also all diejenigen, die die bisherige Regelung wahrgenommen haben), werden automatisch nach den neuen Regelungen weiterversichert. Es ist aber möglich, bis zum 31.3.2011 schriftlich gegenüber der Bundesagentur für Arbeit rückwirkend zum 31.12.2010 kündigen. Allerdings rate ich energisch davon ab, denn die Beiträge steigen nicht wie erwartet um das Vierfache:

Beitragshöhe
Sie werden 2011 auf 30,38 Euro (Ost) bzw. 35,78 Euro (West) monatlich verdoppelt.Diese Verdoppelung ist immmer noch recht human – vor allem wenn man den für diesen Betrag die Absicherung und den Betrag, den man dafür im Arbeitslosenfalle erhält, gegenüberstellt. Rund 35 Euro für ggf. Arbeitslosengeld in Höhe von bis zu über 1200 Euro Arbeitslosengeld (hängt vom Einzelfall ab!)

Im Jahr 2012 werden die Beiträge dann noch einmal verdoppelt (auf 60,76 Euro (Ost) bzw. 71,56 Euro (West)).

Kleines Bonbon: Alle Existenzgründer zahlen ab 2011 im ersten Gründungsjahr nur den halben Beitragssatz, also im Prinzip genau viel wie es die bisherige Regelung vorsah…

Erneute Arbeitslosigkeit
Allerdings ist es künftig nicht mehr möglich, die erneute Absicherung der gleichen selbstständigen Tätigkeit in der Arbeitslosenversicherung zu beantragen, wenn der Selbstständige bereits zweimal Arbeitslosengeld im Zusammenhang mit der ausgeübten (selbstständigen) Tätigkeit erhalten hat.

Weiterführender Link: Hier klicken um zum originalen Gesetzestext zu gelangen (PDF-Datei)